COVID-19 (Sars-Cov-2)
Die Türen für den Hundesport sind offen.
Es sind jedoch ein paar COVID-Regeln einzuhalten. Diese sind:
Es sind jedoch ein paar COVID-Regeln einzuhalten. Diese sind:
- Für den Zutritt gelten die 3G Regeln (Warnstufe Baden-Württemberg).
Personen mit einem gültigen Covid Geimpft-/Genesen Zertifikat oder einem PCR bzw. Antigen Schnelltest haben wie gewohnt Zutritt. - Es ist eine Atemschutzmaske ( FFP2- oder vergleichbare Maske) zu tragen.
Die Maske muss während dem individuellen Lauf nicht getragen werden. - Es wird empfohlen, einen Abstand von mind. 1.5m einzuhalten
- Bitte benutzt die Handdesinfektion-Mittel bei den Eingängen
- Bei Veränderung des Parcours sind selbst mitgebrachte Handschuhe (bspw. Einmalhandschuhe) zu tragen
- Die Halle ist mittels öffnen der Fenster und des Seiteneinganges regelmässig zu lüften
- Der Besucher trägt die Verantwortung zur Einhaltung der Grundsätze
- Personen die in Kontakt mit einer Sars-Cov-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder Personen die erhöhte Temperatur oder Atemwegsprobleme aufweisen, dürfen die Einrichtung nicht betreten
- Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen ist verboten
- Jeder Besucher hat die Pflicht zur Selbstauskunft
- Zutritt erfolgt über den Haupteingang (individuelle Trainings mittels Zutritts-PIN-Code)
- Verlassen der Hundesporthalle über den Seiteneingang, falls beide Ringe belegt sind
- Sanitäre Anlagen dürfen einzeln benutzt werden
- Die Hausordnung bleibt wie gewohnt bestehen
- Bitte beachtet die aufgehängten Covid-Regeln vor Ort
Corona-Regeln im Detail
In der neuen Corona-Verordnung vom 16. August 2021 entfällt die bisherige Bindung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Der Sportbetrieb in Baden-Württemberg ist wieder fast uneingeschränkt möglich.
Dabei wird grundsätzlich zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen unterschieden.
Immunisierte Personen
Als immunisierte Personen gelten Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Für diese Personengruppe ist die Teilnahme an Angeboten des organisierten Sportbetriebs uneingeschränkt möglich.
Nicht-immunisierte Personen
Nicht-immunisierte Personen benötigen für den Zutritt zu geschlossenen Räumen von Sportstätten einen negativen Test.
Konkret bedeutet das: Für das Training in geschlossenen Räumen, wie etwa in der Halle, brauchen nicht-immunisierte Personen einen negativen Testnachweis.
Dreistufiges Warnsystem in Baden-Württemberg
Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird. Je höher die Warnstufe ist, desto strenger sind die Covid-Massnahmen.
Aktuell (03.11.2021) sind wir in der Warnstufe. Details siehe unter Quellenangaben unten, Quellen Deutschland : Warnstufen auf einen Blick
Basisstufe - Antigen Schnelltest als Testnachweis direkt beim Agility Zentrum Albbruck durchführen (für Nicht-immunisierte Personen)
In der Basisstufe kann der Testnachweis -mittels einem Antigen Schnelltest- direkt beim Agility Zentrum Albbruck vor Ort und nach Kontaktaufnahme mit kontakt@agility-zentrum.de durchgeführt werden. Der Unkostenbeitrag beträgt EUR 5.
Bei einem Turnier würde der Antigen Schnelltest beim Büro und vor der Kursbegehung durchgeführt werden.
Warnstufe - Antigen oder PCR Testnachweis für Nicht-immunisierte Personen
In der Warnstufe zählt alternativ zum Covid Impf-/Genesenzertifikat ein aktueller und negativer Antigen oder PCR Testnachweis.
Alarmstufe I
In der Alarmstufe I zählt nur doch das Covid Impf-/Genesenzertifikat.
Alarmstufe II
Zusätzlich zum Covid Impf-/Genesenzertifikat fällt ein Antigen Schnell- oder PCR Test an, sofern die Immunisierung älter als 6 Monate ist und kein "Booster" durchgeführt wurde
Maskenpflicht
Beim Lauf bzw. bei der Sportausübung in der Halle muss keine Maske getragen werden. Es gilt jedoch die Mund-Nasen-Maske zu tragen, wenn ihr in der Halle zuschaut. Die Mund-Nasen-Maske ist auch bei der gemeinsamen Kursbegehung zu tragen.
Prüfung des Test-Nachweises
Bei der Grenze findet keine Corona-Testnachweis-Prüfung statt. Weder vom deutschen Zöllner, noch vom Schweizer Zöllner.
Die entsprechende Nachweisprüfung wird auf Deutscher Seite durch die Veranstalter, Trainer-/innen und Dienstleister durchgeführt.
Auf Schweizer-Seite kann eine Prüfung durch die örtlichen Behörden gemacht werden.
Positiv getestet am Turnier - was nun
Bei einem positiven Antigen-Schnelltest darf an der Veranstaltung oder am Training nicht teilgenommen werden.
Positiv-getestete Personen sollten auf direktem Weg nach Hause gehen und sich danach einem PCR-Test (telefonische Voranmeldung, bspw. bei einer regionalen Teststelle beim Wohnort) unterziehen.
Einreise in die Schweiz
Wer einen Schweizer Pass hat oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, darf jederzeit in die Schweiz einreisen.
Es bestehen keine weiteren pandemiebedingte Massnahmen um in die Schweiz einzureisen. Auch sind Personen mit Schweizer Pass oder gültigem Aufenthalt folglich von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Bei Unsicherheiten oder Zweifel lohnt sich bspw. auch der Travelcheck vom Bundesamt für Gesundheit, kurz BAG.
Link Travelcheck: https://travelcheck.admin.ch/check
Einreiseformular Schweiz / Deutschland
Ein Einreiseformular muss bei Reisen mit dem Flugzeug oder bei einem Zwischenaufenthalt in der Schweiz z.B. bei Flugpassagieren die umsteigen, ausgefüllt werden.
Bei der Teilnahme an einem Agility Turnieres oder dem Trainingsbetrieb im Agility Zentrum Albbruck muss KEIN Einreiseformular für Deutschland oder die Rückreise in die Schweiz ausgefüllt werden.
Quarantäne
Bei einem positiven Schnelltest im Agility Zentrum Albbruck wird empfohlen, umgehend nach Hause zu gehen und sich einem PCR-Test zu unterziehen (siehe oben Positiv getestet am Turnier - was nun).
Schweizer Turnier- oder Trainingsteilnehmende müssen NICHT in Deutschland in Quarantäne.
In der neuen Corona-Verordnung vom 16. August 2021 entfällt die bisherige Bindung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Der Sportbetrieb in Baden-Württemberg ist wieder fast uneingeschränkt möglich.
Dabei wird grundsätzlich zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen unterschieden.
Immunisierte Personen
Als immunisierte Personen gelten Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Für diese Personengruppe ist die Teilnahme an Angeboten des organisierten Sportbetriebs uneingeschränkt möglich.
Nicht-immunisierte Personen
Nicht-immunisierte Personen benötigen für den Zutritt zu geschlossenen Räumen von Sportstätten einen negativen Test.
Konkret bedeutet das: Für das Training in geschlossenen Räumen, wie etwa in der Halle, brauchen nicht-immunisierte Personen einen negativen Testnachweis.
Dreistufiges Warnsystem in Baden-Württemberg
Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird. Je höher die Warnstufe ist, desto strenger sind die Covid-Massnahmen.
Aktuell (03.11.2021) sind wir in der Warnstufe. Details siehe unter Quellenangaben unten, Quellen Deutschland : Warnstufen auf einen Blick
Basisstufe - Antigen Schnelltest als Testnachweis direkt beim Agility Zentrum Albbruck durchführen (für Nicht-immunisierte Personen)
In der Basisstufe kann der Testnachweis -mittels einem Antigen Schnelltest- direkt beim Agility Zentrum Albbruck vor Ort und nach Kontaktaufnahme mit kontakt@agility-zentrum.de durchgeführt werden. Der Unkostenbeitrag beträgt EUR 5.
Bei einem Turnier würde der Antigen Schnelltest beim Büro und vor der Kursbegehung durchgeführt werden.
Warnstufe - Antigen oder PCR Testnachweis für Nicht-immunisierte Personen
In der Warnstufe zählt alternativ zum Covid Impf-/Genesenzertifikat ein aktueller und negativer Antigen oder PCR Testnachweis.
Alarmstufe I
In der Alarmstufe I zählt nur doch das Covid Impf-/Genesenzertifikat.
Alarmstufe II
Zusätzlich zum Covid Impf-/Genesenzertifikat fällt ein Antigen Schnell- oder PCR Test an, sofern die Immunisierung älter als 6 Monate ist und kein "Booster" durchgeführt wurde
Maskenpflicht
Beim Lauf bzw. bei der Sportausübung in der Halle muss keine Maske getragen werden. Es gilt jedoch die Mund-Nasen-Maske zu tragen, wenn ihr in der Halle zuschaut. Die Mund-Nasen-Maske ist auch bei der gemeinsamen Kursbegehung zu tragen.
Prüfung des Test-Nachweises
Bei der Grenze findet keine Corona-Testnachweis-Prüfung statt. Weder vom deutschen Zöllner, noch vom Schweizer Zöllner.
Die entsprechende Nachweisprüfung wird auf Deutscher Seite durch die Veranstalter, Trainer-/innen und Dienstleister durchgeführt.
Auf Schweizer-Seite kann eine Prüfung durch die örtlichen Behörden gemacht werden.
Positiv getestet am Turnier - was nun
Bei einem positiven Antigen-Schnelltest darf an der Veranstaltung oder am Training nicht teilgenommen werden.
Positiv-getestete Personen sollten auf direktem Weg nach Hause gehen und sich danach einem PCR-Test (telefonische Voranmeldung, bspw. bei einer regionalen Teststelle beim Wohnort) unterziehen.
Einreise in die Schweiz
Wer einen Schweizer Pass hat oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, darf jederzeit in die Schweiz einreisen.
Es bestehen keine weiteren pandemiebedingte Massnahmen um in die Schweiz einzureisen. Auch sind Personen mit Schweizer Pass oder gültigem Aufenthalt folglich von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Bei Unsicherheiten oder Zweifel lohnt sich bspw. auch der Travelcheck vom Bundesamt für Gesundheit, kurz BAG.
Link Travelcheck: https://travelcheck.admin.ch/check
Einreiseformular Schweiz / Deutschland
Ein Einreiseformular muss bei Reisen mit dem Flugzeug oder bei einem Zwischenaufenthalt in der Schweiz z.B. bei Flugpassagieren die umsteigen, ausgefüllt werden.
Bei der Teilnahme an einem Agility Turnieres oder dem Trainingsbetrieb im Agility Zentrum Albbruck muss KEIN Einreiseformular für Deutschland oder die Rückreise in die Schweiz ausgefüllt werden.
Quarantäne
Bei einem positiven Schnelltest im Agility Zentrum Albbruck wird empfohlen, umgehend nach Hause zu gehen und sich einem PCR-Test zu unterziehen (siehe oben Positiv getestet am Turnier - was nun).
Schweizer Turnier- oder Trainingsteilnehmende müssen NICHT in Deutschland in Quarantäne.
Quellen Deutschland
Corona Verordnung Baden-Württemberg für Sport : https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport
Corona Verordnung Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Corona im Dreiländereck - Aktuelle Infos für Grenzgänger: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/grenzgaenger-d-f-ch-dreilaendereck-oberrhein-corona-infos-102.html#zertifikatspflicht-schweiz-ab-13.-september
Bundesanzeiger : BAnz AT 30.07.2021 V1.pdf (bundesanzeiger.de)
Warnstufen auf einen Blick: Warnstufen Baden-Württemberg
Ausnahmen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus/
Quellen Schweiz
Eidgenössische Zollverwaltung - Grenzverkehr Schweiz - Deutschland: www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/news.html
Bundesamt für Gesundheit - Einreise in die Schweiz: www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html
TCS für reisen nach Deutschland : www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/news-aktuelles/corona/corona-deutschland.php
Corona Verordnung Baden-Württemberg für Sport : https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport
Corona Verordnung Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Corona im Dreiländereck - Aktuelle Infos für Grenzgänger: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/grenzgaenger-d-f-ch-dreilaendereck-oberrhein-corona-infos-102.html#zertifikatspflicht-schweiz-ab-13.-september
Bundesanzeiger : BAnz AT 30.07.2021 V1.pdf (bundesanzeiger.de)
Warnstufen auf einen Blick: Warnstufen Baden-Württemberg
Ausnahmen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus/
Quellen Schweiz
Eidgenössische Zollverwaltung - Grenzverkehr Schweiz - Deutschland: www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/news.html
Bundesamt für Gesundheit - Einreise in die Schweiz: www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html
TCS für reisen nach Deutschland : www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/news-aktuelles/corona/corona-deutschland.php
Bei Fragen oder Unklarheiten wende dich bitte direkt an deinen Trainer vor Ort oder alternativ an uns.